Im 1. Nachtrag zur Geschäftsordnung vom Juli 2000 wurde unter 3. Pflichtanteil für Sommerfest pro Mitglied bisher DM 10,00 ab 2003 € 5,00 ab 2008 € 7,50 pro Mitglied (neuer Beschluss der Mitgliederversammlung anlässlich der JHV v. 24.03.2007) der Pflichtanteil für...

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