Laut Beschluss der Mitgliederversammlung vom 14.03.2015 wird bei unentschuldigtem Fehlen eine Versäumnisgebühr von 50,00 € erhoben.
Mitgliederversammlung / Fehlen
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Laut Beschluss der Mitgliederversammlung vom 14.03.2015 wird bei unentschuldigtem Fehlen eine Versäumnisgebühr von 50,00 € erhoben.
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