Bewerbung um einen Kleingarten

So reichst du deine Bewerbung ein und hältst deinen Platz auf der Warteliste aufrecht.

Aktuelle Wartezeit: Die Wartezeit auf einen Kleingarten beträgt derzeit mehr als drei Jahre.

So bewirbst du dich

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    Vorstandssprechstunde besuchen

    Reiche deine Bewerbung persönlich während einer Vorstandssprechstunde ein. Die aktuellen Sprechstunden finden Sie im Terminkalender.

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    Schriftliche Bewerbung und Ausweisdokumente vorlegen

    Bewerbungen werden ausschließlich schriftlich angenommen. Lege bei der Bewerbung deinen Personalausweis oder deinen Reisepass mit Meldebestätigung vor.

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    Aufenthaltstitel vorlegen

    Nicht-EU-Bürger benötigen zusätzlich einen unbefristeten Aufenthaltstitel.

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    Hauptwohnsitz in Berlin nachweisen

    Dein Erstwohnsitz beziehungsweise Hauptwohnsitz muss in Berlin liegen.

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    Bewerberformular ausfüllen

    Das Bewerberformular kann als PDF heruntergeladen und elektronisch ausgefüllt werden.

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    Wartelistenplatz aufrechterhalten

    Deine Bewerbung wird in eine Warteliste aufgenommen. Damit sie dort bestehen bleibt, musst du halbjährlich erneut persönlich beim Vorstand der Kleingartenanlage vorsprechen. Andernfalls wird deine Bewerbung von der Warteliste gestrichen und deine Daten werden gelöscht.

Welche Bewerbungswege nicht akzeptiert werden

Bewerbungen per Telefon, Fax oder E-Mail sowie mündliche Bewerbungen werden nicht akzeptiert. Sie werden weder beantwortet noch bearbeitet.

Bitte vor der Bewerbung lesen

Mit einem Kleingarten sind Pflichten verbunden. Informiere dich deshalb vor deiner Bewerbung über die geltenden Regelungen:

Weitere Hinweise findest du unter Allgemeine Informationen.

Bereit für deine Bewerbung?

Reiche deine schriftliche Bewerbung persönlich während einer Vorstandssprechstunde ein. Die aktuellen Termine findest du im Terminkalender.

Hinweise zur Übernahme einer Parzelle

Die Neuverpachtung von Kleingärten erfolgt ausschließlich über den Vorstand der Kolonie. Eine direkte Weitergabe durch den Vorpächter ist laut Unterpachtvertrag nicht zulässig.