Bewerbung um einen Kleingarten

Eine Bewerbung kann jederzeit während unserer Vorstandssprechstunden, die Termine entnehmen Sie bitte unserem Terminkalender, bei uns eingereicht werden. Wir akzeptieren ausschließlich schriftliche Bewerbungen und wir benötigen bei der Bewerbung die Vorlage eines Personalausweises oder eines Reisepasses mit Meldebestätigung. Der Erstwohnsitz (Hauptwohnsitz) muss in Berlin sein.

Andere Bewerbungsarten wie per Telefon, per Fax, per Email oder gar mündlich werden nicht akzeptiert, diese werden weder beantwortet noch bearbeitet . Das Bewerberformular können Sie herunterladen und elektronisch ausfüllen(PDF).

Auszug aus dem Bewerberformular:

1.4 Die Bewerbung wird in eine Warteliste aufgenommen. Um diese aufrecht zu erhalten, muss der Bewerber halbjährlich beim Vorstand der Kleingartenanlage, erneut persönlich vorsprechen, andernfalls wird die Bewerbung von der Warteliste gestrichen und ihre Daten werden gelöscht.

Vor jeder Bewerbung sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass Pflichten aus einem Kleingarten entstehen. Lesen Sie am Besten die Satzung, Geschäftsordnung, Gartenordnung und das Bundeskleingartengesetz (BKleingG-PDF)einmal durch bevor Sie sich bewerben.

Weitere wichtige Informationen finden Sie unter Aktuelles & Infos / Allgemeine Informationen

Hinweise zur Übernahme einer Parzelle

Die Neuverpachtung von Kleingärten erfolgt ausschließlich über den Vorstand der Kolonie. Eine Weitergabe durch den Vorpächter ist lt. Unterpachtvertrag nicht zulässig.

Die Wartezeiten auf einen Kleingarten liegen im Moment bei mehr als 3 Jahren.