Bewerbung um einen Kleingarten

Eine Bewerbung kann jederzeit während unserer Vorstandssprechstunden, die Termine entnehmen Sie bitte unserem Terminkalender, bei uns eingereicht werden. Wir akzeptieren ausschließlich schriftliche Bewerbung und wir benötigen bei der Bewerbung die Vorlage eines Personalausweises oder eines Reisepasses mit Meldebestätigung.

Andere Bewerbungsarten wie per Telefon, per Fax, per Email oder gar mündlich werden nicht akzeptiert. Das Bewerberformular können Sie herunterladen und elektronisch ausfüllen(PDF).

Vor jeder Bewerbung sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass Pflichten aus einem Kleingarten entstehen. Lesen Sie am Besten die Satzung, Geschäftsordnung, Gartenordnung und das Bundeskleingartengesetz (BKleingG-PDF)einmal durch bevor Sie sich bewerben.

Hinweise zur Übernahme einer Parzelle

Die Neuverpachtung von Kleingärten erfolgt ausschließlich über den Vorstand der Kolonie. Eine Weitergabe durch den Vorpächter ist lt. Unterpachtvertrag nicht zulässig.

Die Wartezeiten auf einen Kleingarten liegen im Moment bei mehr als 3 Jahren.