Liebe Gartenfreunde, derzeit gibt es eine Übereinkunft mit dem Grundstückseigentümer, nach der dieser einen leichten Pavillon (ohne eingemauerte Bodenhülsen etc.) von maximal 9 qm toleriert, sofern die Überdachung des Pavillons aus Stoff oder Folie besteht und in der Wintersaison (November bis März) jeweils ohne weitere Aufforderung entfernt wird.
Zuwiderhandlungen aber werden vom Bezirksverband geahndet und führen zum Verbot der Pavillons für uns alle. Dies gilt nicht nur für Pavillons, sondern auch für Freisitzüberdachungen. Wir möchten Sie bitten, dafür Sorge zu tragen, dass die Pavillons und Freisitzüberdachungen unverzüglich entfernt werden.