Im 1. Nachtrag zur Geschäftsordnung vom Juli 2000 wurde unter
3. Pflichtanteil für Sommerfest pro Mitglied
bisher DM 10,00 ab 2003 € 5,00 ab 2008 € 7,50 pro Mitglied (neuer Beschluss der Mitgliederversammlung anlässlich der JHV v. 24.03.2007)
der Pflichtanteil für Sommerfest pro Mitglied auf 7,50 € festgelegt und soll in der Mitgliederversammlung 2025 auf 15 € erhöht werden um den allg. gestiegenen Preisen in den letzten 20 Jahren Rechnung zu tragen.