Mario Hillen

Hinweis zu Pools in unserer Kolonie

1. März 2026 | Allgemeine Informationen

Liebe Gartenfreunde,

wir möchten euch auf die Regelungen zur Aufstellung von Pools in den Parzellen unserer Kleingartenkolonie hinweisen. Pools sorgen bei manchen für Erfrischung, bei anderen für Diskussionen – doch gemäß Unterpachtvertrag und Gartenordnung gelten klare Vorgaben, die wir alle einhalten müssen, um unsere Anlage harmonisch zu gestalten.

Maße und Aufstellung

  • Pools dürfen einen maximalen Durchmesser von 3 Metern und eine Höhe von höchstens 0,90 Metern haben (gemäß Unterpachtvertrag für Neukölln).
  • Sie dürfen nicht in die Erde eingelassen oder fest verbaut werden – sie müssen mobil bleiben.
  • Achtung: Viele Pools in Baumärkten haben 3,60 m Durchmesser und sind hier verboten. Kleinere Modelle sind oft teurer, aber regelkonform.

Abbau-Pflicht

  • Pools müssen außerhalb der Gartensaison abzubauen sein: vom 1. November bis 31. März des Folgejahres vollständig entfernen.

Wasserschutzgebiete

  • Pools sind nur außerhalb von Wasserschutzgebieten oder in Schutzzonen III, III A und III B erlaubt.
  • In der engeren Schutzzone II sind sie generell verboten.

Entsorgung des Poolwassers

  • Poolwasser gilt als Abwasser nach § 54 Wasserhaushaltsgesetz (verändertes Wasser durch Gebrauch).
  • Entsorgen nur über Kanalisation oder Abwasserentsorger mit FahrzeugVersickerung ist überall verboten, auch außerhalb von Schutzgebieten.
Wichtig: Bedenkt all das vor dem Kauf! Bei Fragen wendet euch gerne an den Vorstand. So schützen wir unsere Parzellen, Wege, Grünflächen und die Gemeinschaft. Vielen Dank für eure Mithilfe und euer Verständnis. Gemeinsam können wir unsere Kleingartenkolonie „Ewige Heimat“ zu einem angenehmen und umweltfreundlichen Ort machen.

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