Mario Hillen

Das Kleingarten­flächen­sicherungs­gesetz – Was bedeutet das für uns in Rudow?

12. Apr. 2026 | Neuigkeiten

Liebe Gartenfreunde,

es gibt Neuigkeiten aus der Berliner Politik, die uns als Kleingartenverein direkt betreffen. Der Berliner Senat hat am 10. Dezember 2025 das sogenannte Kleingartenflächensicherungsgesetz (KgFSG) beschlossen – und seit März 2026 ist es in Kraft. Höchste Zeit, dass wir uns das gemeinsam anschauen und klären, was das konkret für uns in Rudow bedeutet.

Was steckt hinter dem Gesetz?

Berlin hat seit 1990 rund ein Drittel seiner Kleingartenflächen verloren. Das soll mit diesem Gesetz gestoppt werden. Betroffen sind knapp 57.000 landeseigene Kleingärten in der Stadt – also auch ein Großteil der Anlagen in Neukölln und Rudow.

Das Gesetz legt fest:

  • Landeseigene Kleingartenflächen dürfen nicht mehr verkauft werden
  • Umwidmungen – also der Abbau von Gartenanlagen – sind nur noch in engen Ausnahmefällen möglich, zum Beispiel für bezahlbaren Wohnungsbau, Schulen oder Kitas
  • Das Abgeordnetenhaus muss zustimmen, wenn eine Anlage weichen soll
  • Wird eine Fläche umgewidmet, muss eine gleichgroße Ersatzfläche im Einzugsgebiet bereitgestellt werden
  • Die Gesamtfläche der landeseigenen Kleingärten darf nicht schrumpfen

Für uns als Pächter bedeutet das: mehr Planungssicherheit als bisher. Wer seinen Garten auf landeseigenem Grund bewirtschaftet, kann sich auf eine deutlich stärkere Rechtsgrundlage stützen.

Was ändert sich konkret für uns in Rudow?

Unsere Anlage liegt auf landeseigenem Grund – damit fällt sie unter den Schutz des neuen Gesetzes. Das ist eine gute Nachricht. Konkret heißt das:

  • Eine Kündigung unserer Anlage ist künftig deutlich schwerer durchzusetzen
  • Kleingärtner werden frühzeitig beteiligt, bevor Entscheidungen über Flächen getroffen werden
  • Der Schutz geht über das Bundeskleingartengesetz hinaus

Das schafft Stabilität – sowohl für langjährige Pächter als auch für alle, die gerade über eine Bewerbung für eine Parzelle nachdenken.

Was das Gesetz nicht regelt – und warum das wichtig ist

Ehrlichkeit gehört dazu: Das Gesetz hat auch Grenzen, die wir kennen sollten.

Private Grundstücke sind nicht geschützt. Rund 14.000 Kleingärten in Berlin liegen auf privatem Eigentum und fallen damit nicht unter das KgFSG. Wer dort pachtet, hat weiterhin keine zusätzliche Absicherung.

Einzelne Parzellen sind nicht garantiert. Das Gesetz schützt die Gesamtfläche – nicht jede einzelne Parzelle. Umsiedlungen bleiben in Ausnahmefällen möglich, wenn eine Ersatzfläche bereitgestellt wird.

Ausnahmen bleiben offen. Der Begriff „öffentliches Interesse“ im Gesetzestext ist nicht abschließend definiert. Kritiker – darunter die Berliner Grünen – sehen darin eine potenzielle Hintertür. Flächen unter 0,5 Hektar brauchen außerdem keine Zustimmung des Abgeordnetenhauses.

Wie war der Weg zu diesem Gesetz?

Es hat lange gedauert. Schon 2021 hatten SPD und Linke einen ersten Entwurf vorgestellt. Frühe Versionen des Gesetzes ernteten deutliche Kritik – auch vom Berliner Landesverband der Gartenfreunde. Präsident Gert Schoppa bemängelte damals, der Entwurf sei „stellenweise ungenau, lückenhaft und schütze das Berliner Kleingartenwesen nicht mehr als bisher“. CDU und SPD haben daraufhin nachgebessert und sich auf eine überarbeitete Version geeinigt.

Das Ergebnis ist ein Kompromiss – zwischen dem Schutz urbanen Grüns auf der einen Seite und dem Bedarf an Wohnraum und Infrastruktur in einer wachsenden Stadt auf der anderen.

Was bedeutet das für unseren Alltag im Verein?

Zunächst: Es ändert sich im Tagesablauf nichts. Wir gärtnern weiter, treffen uns weiter, pflegen unsere Parzellen wie gewohnt. Aber es ist gut zu wissen, auf welcher rechtlichen Grundlage wir das tun.

Es ist ein Schritt in die richtige Richtung. Kein perfektes Gesetz, aber eine deutlich bessere Ausgangslage als bisher.

euer Gartenfreund Mario

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