Mario Hillen

Nachlass in der Kleingartenkolonie – was passiert, wenn ein Mitglied stirbt?

Liebe Gartenfreunde,

manchmal gehört auch das zum Vereinsleben: Ein Mitglied stirbt, und jemand muss sich um den Garten kümmern. Wir erklären euch, wie das in solchen Fällen abläuft und was dabei zu beachten ist.

Wann spricht man von einem Nachlass?

Wenn ein Mitglied stirbt und der Ehe- oder Lebenspartner ebenfalls bereits verstorben ist oder nicht im Unterpachtvertrag steht, geht der Garten nicht einfach an eine andere Person über. In diesem Fall spricht man von einem Nachlass. Die Abwicklung übernimmt der Bezirksverband Berlin-Süden der Kleingärtner e.V. gemeinsam mit uns als Vorstand.

Schritt für Schritt durch den Ablauf

Schritt 1: Den Bezirksverband informieren

Sobald der Vorstand vom Tod eines Mitglieds erfährt, informiert er den Bezirksverband. Eine gesonderte Kündigung des Unterpachtverhältnisses ist nicht nötig. Es erlischt automatisch mit dem Ende des Monats, der auf den Sterbemonat folgt. Beispiel: Sterbedatum 24. März, dann endet das Pachtverhältnis am 30. April.

Hilfreich ist alles, was ihr bereits wisst:

  • Gibt es eine Sterbeurkunde?
  • Sind Angehörige bekannt?
  • Wer hat noch Zugang zur Parzelle?

Schritt 2: Erbenermittlung

Der Bezirksverband stellt eine Anfrage an das zuständige Amtsgericht, um die Erben zu ermitteln. Eine Sterbeurkunde beschleunigt diesen Schritt erheblich.

Schritt 3: Wertermittlung der Parzelle

Sind Angehörige oder Schlüsselinhaber bekannt, kann die Wertermittlung zügig erfolgen. Andernfalls muss das Ergebnis der Erbenermittlung abgewartet werden.

Eine Generalvollmacht über den Tod hinaus reicht für die laufende Kommunikation. Für die vollständige Nachlassabwicklung reicht sie nicht aus.

Schritt 4: Erben werden informiert

Sobald die Erben feststehen und die Wertermittlung abgeschlossen ist, erhalten sie das Wertermittlungsprotokoll zusammen mit einer Frist zur Erfüllung der Auflagen.

Schritt 5: Auflagen dokumentieren

Der Vorstand prüft, welche Auflagen die Erben erfüllt haben, und hält das in einer Abriss- und Beseitigungsmeldung fest. Er unterschreibt die Meldung und schickt sie an den Bezirksverband. Sie ist wichtig für die spätere Übergabeverhandlung, denn formal übergibt der Bezirksverband die Parzelle, nicht der Vorstand.

Schritt 6: Neuen Pächter finden

Nach Absprache mit dem Bezirksverband kann aus der Bewerberliste ein neuer Unterpächter gefunden werden. Das können auch die Erben sein, sofern sie auf der Bewerberliste stehen. Ein Recht darauf haben sie nicht automatisch.

Die üblichen Unterlagen für eine Weiterverpachtung reicht der neue Pächter beim Bezirksverband ein: Mitgliedsantrag, Ausweisdokument, Verwaltungsgebühr und so weiter.

Schritt 7: Vertragsabschluss

Der Bezirksverband erstellt alle Vertragsunterlagen und schickt sie zur Unterschrift. Der gesamte Geldverkehr läuft über den Bezirksverband: Der neue Pächter überweist den Parzellenerlös nicht direkt an die Erben, sondern auf das Konto des Bezirksverbandes.

Was tun, wenn keine Erben gefunden werden?

Es kommt vor, dass sich keine Erben ermitteln lassen oder alle Erben das Erbe ausschlagen. In solchen Fällen beantragt der Bezirksverband beim Amtsgericht einen Nachlasspfleger. Das verlängert das Verfahren erheblich, weil erst geklärt werden muss, ob aus dem Nachlass Mittel für die Auflagen vorhanden sind. Erst wenn der Nachlasspfleger die Freigabe erteilt, geht es weiter.

Zwei Dinge vorab

Gebt die Parzelle nicht weiter und händigt keine Schlüssel aus, ohne dass der Bezirksverband ausdrücklich zugestimmt hat.

Der Parzellenerlös geht an den Bezirksverband, nicht direkt an die Erben.

Geduld ist gefragt

Jeder Nachlass ist anders und braucht seine Zeit. Der Ablauf hängt von vielen Beteiligten ab: Amtsgericht, Nachlasspfleger, Rechtsanwälte. Euer Beitrag als Mitglied oder Angehöriger kann einiges vereinfachen und beschleunigen. Je mehr Informationen ihr habt und weitergebt, desto reibungsloser läuft es.

Bei Fragen wendet euch an den Bezirksverband Berlin-Süden der Kleingärtner e.V.:
Buckower Damm 82, 12349 Berlin
Telefon: (030) 604 10 40
ed.nedeus-vbobfsctd-3b0b14@ofni

Euer Gartenfreund Mario

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