Liebe Gartenfreunde,
manchmal gehört auch das zum Vereinsleben: Ein Mitglied stirbt, und der Garten muss geregelt werden. Wir möchten euch erklären, wie das in solchen Fällen abläuft und was dabei zu beachten ist.
Wann spricht man von einem Nachlass?
Wenn ein Mitglied stirbt und der Ehe- oder Lebenspartner ebenfalls bereits verstorben ist oder nicht im Unterpachtvertrag steht, wird der Garten nicht einfach weitergegeben. In diesem Fall spricht man von einem Nachlass. Die Abwicklung übernimmt dann der Bezirksverband Berlin-Süden der Kleingärtner e.V. gemeinsam mit uns als Vorstand.
Schritt für Schritt durch den Ablauf
Schritt 1: Den Bezirksverband informieren
Sobald der Vorstand vom Tod eines Mitglieds erfährt, wird der Bezirksverband informiert. Eine gesonderte Kündigung des Unterpachtverhältnisses ist nicht nötig. Es erlischt automatisch mit dem Ende des Monats, der auf den Sterbemonat folgt. Beispiel: Sterbedatum 24. März, dann endet das Pachtverhältnis am 30. April.
Hilfreich ist alles, was ihr bereits wisst: Gibt es eine Sterbeurkunde? Sind Angehörige bekannt? Wer hat noch Zugang zur Parzelle?
Schritt 2: Erbenermittlung
Der Bezirksverband stellt eine Anfrage an das zuständige Amtsgericht, um die Erben zu ermitteln. Eine Sterbeurkunde beschleunigt diesen Schritt erheblich.
Schritt 3: Wertermittlung der Parzelle
Sind Angehörige oder Schlüsselinhaber bekannt, kann die Wertermittlung zügig erfolgen. Andernfalls muss das Ergebnis der Erbenermittlung abgewartet werden.
Wichtig: Eine Generalvollmacht über den Tod hinaus reicht für die laufende Kommunikation, nicht aber für die vollständige Nachlassabwicklung.
Schritt 4: Erben werden informiert
Sobald die Erben feststehen und die Wertermittlung abgeschlossen ist, erhalten sie das Wertermittlungsprotokoll zusammen mit einer Frist zur Erfüllung der Auflagen.
Schritt 5: Auflagen dokumentieren
Der Vorstand prüft, welche Auflagen die Erben erfüllt haben, und hält das in einer Abriss- und Beseitigungsmeldung fest. Diese Meldung wird unterschrieben an den Bezirksverband geschickt. Sie ist wichtig für die spätere Übergabeverhandlung, denn formal übergibt hier der Bezirksverband die Parzelle, nicht der Vorstand.
Schritt 6: Neuen Pächter finden
Nach Absprache mit dem Bezirksverband kann aus der Bewerberliste ein neuer Unterpächter gefunden werden. Das können auch die Erben sein, sofern sie auf der Bewerberliste stehen. Ein Recht darauf haben sie nicht automatisch.
Die üblichen Unterlagen für eine Weiterverpachtung werden dann beim Bezirksverband eingereicht: Mitgliedsantrag, Ausweisdokument, Verwaltungsgebühr und so weiter.
Schritt 7: Vertragsabschluss
Der Bezirksverband erstellt alle Vertragsunterlagen und schickt sie zur Unterschrift. Wichtig: Der gesamte Geldverkehr läuft über den Bezirksverband. Der neue Pächter überweist den Parzellenerlös nicht direkt an die Erben, sondern auf das Konto des Bezirksverbandes.
Was tun, wenn keine Erben gefunden werden?
Es kommt vor, dass keine Erben ermittelt werden können oder alle Erben das Erbe ausgeschlagen haben. In solchen Fällen beantragt der Bezirksverband beim Amtsgericht einen Nachlasspfleger. Das verlängert das Verfahren erheblich, weil erst geklärt werden muss, ob aus dem Nachlass Mittel für die Auflagen vorhanden sind. Erst wenn der Nachlasspfleger die Freigabe erteilt, geht es weiter.
Bitte unbedingt beachten
Gebt die Parzelle niemals weiter und händigt keine Schlüssel aus, ohne dass der Bezirksverband ausdrücklich zugestimmt hat.
Der Parzellenerlös wird immer auf das Konto des Bezirksverbandes überwiesen, nicht direkt an die Erben.
Geduld ist gefragt
Jeder Nachlass ist anders und braucht seine Zeit. Der Ablauf hängt von vielen Beteiligten ab: Amtsgericht, Nachlasspfleger, Rechtsanwälte. Euer Beitrag als Mitglied oder Angehöriger kann einiges vereinfachen und beschleunigen. Je mehr Informationen ihr habt und weitergebt, desto reibungsloser läuft es.
Bei Fragen wendet euch an den Bezirksverband Berlin-Süden der Kleingärtner e.V.:
Buckower Damm 82, 12349 Berlin
Telefon: (030) 604 10 40
ed.nedeus-vb@ofni
Euer Gartenfreund Mario

