Aufgaben der Wassergemeinschaften

06.07.2026 | Allgemeine Informationen

Liebe Gartenfreunde,

unsere Anlage hat mehrere Wasser- sowie Licht- und Wassergemeinschaften. Für praktische Fragen an den gemeinsamen Leitungen gibt es Wasserwarte in den Blöcken.

Diese Gemeinschaften nennt die Satzung

Unsere Satzung führt folgende Gemeinschaften mit Wasserbezug auf:

  • zwei Wassergemeinschaften in Block 3 an der Waßmannsdorfer Chaussee 56,
  • die Wassergemeinschaft in Block 1 am Rhodeländerweg 2A,
  • die Licht- und Wassergemeinschaft in Block 2 an der Großziethener Chaussee 39,
  • die Licht- und Wassergemeinschaft in Block 3 am Rhodeländerweg 1.

Die zugehörigen Rücklagenkonten tragen die Namen der Gemeinschaften. Laut Satzung gehören sie zum Kontobestand der Kleingartenanlage.

Aufgaben der Wasserwarte

Bei einer Reparatur am gemeinsamen Leitungsnetz muss der zuständige Wasserwart anwesend sein und den Haupthahn kennen. Für geplante Wasserabsperrungen braucht der betroffene Bereich einen Aushang.

Schäden am gemeinsamen Netz meldet ihr dem Wasserwart eures Blocks und dem Vorstand. Für Reparaturen gilt nach der im Verein festgehaltenen Zuständigkeit:

  • Der Verein kümmert sich um den Leitungsabschnitt vor der Wasseruhr.
  • Der Pächter kümmert sich um den Abschnitt hinter der Wasseruhr bis zur Parzelle.

Wasserverbrauch und Kosten

Der Vorstand legt den Wasseranteil auf die einzelnen Gärten um. Die Gartenordnung verpflichtet jeden Unterpächter, diesen Anteil zu bezahlen. Sie verlangt auch einen sparsamen Umgang mit Wasser und die Beachtung besonderer Anordnungen zum Verbrauch.

Bei Fragen zur Leitung oder zu einer angekündigten Absperrung wendet euch an den Wasserwart eures Blocks. Fragen zur Abrechnung klärt ihr mit dem Vorstand.

Euer Gartenfreund Mario

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