Zur Zeit können wir keine weiteren Bewerber für einen Kleingarten aufnehmen.

Mitglied im Bezirksverband Berlin-Süden der Kleingärtner e.V.

Mario Hillen

Änderung der Geschäfts­ordnung § 12 Jahreshaupt­versammlung

3. März 2025 | Neuigkeiten

Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein wird § 12 zur Abstimmung gebracht und die Änderung der darin enthaltenen Frist für die Jahreshauptversammlung auf ein halbes Jahr verlängert.

Bisher:
Die Jahreshauptversammlung der Kleingartenanlage findet nach Abschluss des Geschäftsjahres, spätestens jedoch bis zum 31. März des folgenden Jahres statt. Alle Mitglieder sind grundsätzlich zur Teilnahme an der Jahreshauptversammlung verpflichtet.

Dann:
Die Jahreshauptversammlung der Kleingartenanlage findet nach Abschluss des Geschäftsjahres, spätestens jedoch bis zum 30. Juni des folgenden Jahres statt. Alle Mitglieder sind grundsätzlich zur Teilnahme an der Jahreshauptversammlung verpflichtet.

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