Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein wird § 12 zur Abstimmung gebracht und die Änderung der darin enthaltenen Frist für die Jahreshauptversammlung auf ein halbes Jahr verlängert.
Bisher:
Die Jahreshauptversammlung der Kleingartenanlage findet nach Abschluss des Geschäftsjahres, spätestens jedoch bis zum 31. März des folgenden Jahres statt. Alle Mitglieder sind grundsätzlich zur Teilnahme an der Jahreshauptversammlung verpflichtet.
Dann:
Die Jahreshauptversammlung der Kleingartenanlage findet nach Abschluss des Geschäftsjahres, spätestens jedoch bis zum 30. Juni des folgenden Jahres statt. Alle Mitglieder sind grundsätzlich zur Teilnahme an der Jahreshauptversammlung verpflichtet.