Mario Hillen

Wertermittlung einer Kleingartenparzelle: Was du wissen solltest

Liebe Gartenfreunde,

Irgendwann endet jedes Pachtverhältnis, durch einen Todesfall oder eine Kündigung. Wechselt der Pächter, steht eine Wertermittlung an. Wir erklären dir, was das bedeutet, wer dabei sein muss und worauf du achten solltest.

Wann findet eine Wertermittlung statt?

Eine Wertermittlung findet statt, sobald ein Unterpachtverhältnis endet. Das ist der Fall bei Tod des Pächters oder bei einer Kündigung des Vertrages. Sie ermittelt den Wert der Parzelle, damit der scheidende Pächter eine faire Entschädigung erhält.

Grundlage ist die „Wertermittlungsrichtlinie für Kleingärten" des Landesverbandes Berlin der Gartenfreunde e.V., die für alle Kleingärten im Berliner Bereich gilt.

Wer führt die Bewertung durch?

Die Bewertung übernehmen zwei ausgebildete Wertermittler. Jeder ist für einen bestimmten Bereich zuständig:

  • Wertermittler 1: Baulichkeiten, also Laube, Schuppen und ähnliche Anlagen
  • Wertermittler 2: Aufwuchs und Außenanlagen, also Bäume, Beete, Wege und Ähnliches

Die Wertermittler arbeiten nach den Vorgaben des Bundeskleingartengesetzes und beziehen dabei ökologische und soziale Aspekte ein.

Wer muss dabei sein?

Der scheidende Pächter muss persönlich anwesend sein. Ist das nicht möglich, kann ein bevollmächtigter Vertreter teilnehmen. Ein Vertreter des Vereinsvorstands ist ebenfalls hilfreich, vor allem wenn Einfriedungen oder gemeinschaftliche Anlagen zugeordnet werden müssen.

Erscheint der scheidende Pächter nicht zum Termin, setzt der BV-Süden einen neuen Termin an. Ausnahmen gibt es nicht.

Was passiert bei der Wertermittlung?

Die Wertermittler nehmen die Parzelle in Augenschein. Sie fertigen eine Skizze der Baulichkeiten sowie einen Lageplan der gesamten Parzelle an und bemaßen alle Baulichkeiten mit Grundriss und Seitenansicht. Bei Bedarf machen sie zusätzlich Fotos zur Dokumentation.

Die angefertigten Pläne sind keine amtlichen Vermessungen. Sie dienen nur der Übersicht über die Parzelle.

Am Ende erstellen die Wertermittler ein Bewertungsprotokoll mit dem ermittelten Entschädigungsbetrag. Der Bezirksverband prüft das Protokoll auf sachliche und rechnerische Richtigkeit und schickt es an alle Beteiligten.

Worauf du achten musst

Bearbeitungsgebühr zuerst. Der BV-Süden leitet die Wertermittlung erst ein, wenn die Bearbeitungsgebühr beim Bezirksverband eingegangen ist. Die trägt der scheidende Pächter.

Genehmigungen bereithalten. Am Tag der Wertermittlung müssen alle Genehmigungen für die Laube, die Grube und alle weiteren Anlagen vorliegen, sonst bleiben sie unberücksichtigt.

Nachträgliche Unterlagen kosten extra. Reichst du Unterlagen erst im Nachhinein ein, kannst du beim BV-Süden eine Nachbewertung beantragen.

Noch Fragen?

Für weitergehende Fragen erreichst du den BV-Süden telefonisch. Die Kolleginnen und Kollegen helfen gerne weiter.

Euer Gartenfreund Mario

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