Mario Hillen

Wertermittlung einer Kleingartenparzelle: Was du wissen solltest

Liebe Gartenfreunde,

Irgendwann endet jedes Pachtverhältnis. Ob durch einen Todesfall oder eine Kündigung – wenn ein Garten den Pächter wechselt, steht eine Wertermittlung an. Was das bedeutet, wer dabei sein muss und worauf du achten solltest, erklären wir dir hier.

Wann findet eine Wertermittlung statt?

Eine Wertermittlung wird grundsätzlich nur dann durchgeführt, wenn ein Unterpachtverhältnis endet. Das ist der Fall bei Tod des Pächters oder bei einer Kündigung des Vertrages. Ziel ist es, den Wert der Parzelle zu ermitteln, damit der scheidende Pächter eine faire Entschädigung erhält.

Die Grundlage bildet die „Wertermittlungsrichtlinie für Kleingärten" des Landesverbandes Berlin der Gartenfreunde e.V. Diese Richtlinie gilt für alle Kleingärten im Berliner Bereich.

Wer führt die Bewertung durch?

Die Bewertung übernehmen zwei ausgebildete Wertermittler. Jeder ist für einen bestimmten Bereich zuständig:

  • Wertermittler 1: Baulichkeiten – also Laube, Schuppen und ähnliche Anlagen
  • Wertermittler 2: Aufwuchs und Außenanlagen – Bäume, Beete, Wege und dergleichen

Die Wertermittler arbeiten nach den Vorgaben des Bundeskleingartengesetzes und beziehen dabei auch ökologische und soziale Aspekte ein.

Wer muss dabei sein?

Der scheidende Pächter muss persönlich anwesend sein. Ist das nicht möglich, kann ein bevollmächtigter Vertreter teilnehmen. Ein Vertreter des Vereinsvorstands ist ebenfalls hilfreich – vor allem dann, wenn Einfriedungen oder gemeinschaftliche Anlagen zugeordnet werden müssen.

Wichtig: Erscheint der scheidende Pächter nicht zum Termin, wird ein neuer Termin festgelegt. Ausnahmen gibt es hier nicht.

Was passiert bei der Wertermittlung?

Die Wertermittler nehmen die Parzelle in Augenschein. Sie fertigen eine Skizze der Baulichkeiten sowie einen Lageplan der gesamten Parzelle an. Alle Baulichkeiten werden bemaßt und mit Grundriss und Seitenansicht erfasst. Fotos können zur Dokumentation dazukommen.

Die angefertigten Pläne sind keine amtlichen Vermessungen. Sie dienen nur der Übersicht über die Parzelle.

Am Ende erstellen die Wertermittler ein Bewertungsprotokoll mit dem ermittelten Entschädigungsbetrag. Der Bezirksverband prüft das Protokoll auf sachliche und rechnerische Richtigkeit und schickt es dann an alle Beteiligten.

Worauf du unbedingt achten musst

Bearbeitungsgebühr zuerst. Der BV-Süden leitet die Wertermittlung erst ein, wenn die Bearbeitungsgebühr beim Bezirksverband eingegangen ist. Diese Gebühr trägt der scheidende Pächter.

Genehmigungen bereithalten. Am Tag der Wertermittlung müssen alle Genehmigungen vorliegen – für die Laube, die Grube und alle weiteren Anlagen. Was am Tag der Wertermittlung nicht belegt ist, kann nicht berücksichtigt werden.

Nachträgliche Unterlagen sind möglich, aber kostenpflichtig. Wer Unterlagen erst im Nachhinein einreicht, kann eine Nachbewertung beim BV-Süden beantragen. Diese ist dann allerdings kostenpflichtig.

Noch Fragen?

Für weitergehende Fragen erreichst du den BV-Süden auch telefonisch. Die Kolleginnen und Kollegen helfen gerne weiter.

Euer Gartenfreund Mario

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