Mario Hillen

Aufgaben des 1. Vorsitzenden

Liebe Gartenfreunde,

wenn der Bezirksverband oder eine Behörde mit uns spricht, spricht in der Regel eine Person für den Verein: der 1. Vorsitzende.

Versammlungen einberufen und leiten

Der 1. Vorsitzende beruft die Mitgliederversammlung, die Vorstandssitzungen und die Sitzungen des erweiterten Vorstands ein und leitet sie.

Beschlüsse umsetzen und Vorgaben einhalten

Er sorgt dafür, dass die Beschlüsse des Bezirksverbandes und der Kleingartenanlage umgesetzt werden. Genauso achtet er auf die Einhaltung behördlicher Auflagen und des Bundeskleingartengesetzes. Für einzelne Aufgaben kann er ein Vorstands- oder Vereinsmitglied hinzuziehen.

Verein vertreten

Nach §12 der Satzung vertritt der 1. Vorsitzende den Verein im Rechtsverkehr allein. Ist er verhindert, übernimmt das der 2. Vorsitzende. Bei Stimmengleichheit im Vorstand gibt seine Stimme den Ausschlag. Zusätzlich ist er Delegierter des Vereins beim Bezirksverband.

Der 2. Vorsitzende als Vertretung

Der 2. Vorsitzende springt ein, wenn der 1. Vorsitzende verhindert ist, und übernimmt dann dieselben Aufgaben: Versammlungen einberufen und leiten, Beschlüsse umsetzen, den Verein nach außen vertreten. Deshalb gibt es für dieses Amt keinen eigenen Artikel.

Aus diesen drei Bereichen, Leitung, Umsetzung und Vertretung nach außen, besteht das Amt im Kern.

Euer Gartenfreund Mario

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