Liebe Gartenfreunde,
eine Vorstandssitzung braucht eine Einladung und eine klare Tagesordnung. Danach müssen die Beteiligten die gefassten Beschlüsse umsetzen. Der 1. Vorsitzende organisiert diese Arbeit und vertritt unseren Verein nach außen.
Sitzungen und Versammlungen leiten
Der 1. Vorsitzende beruft Veranstaltungen, Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen ein. Er leitet die Termine und führt durch die Tagesordnung. Ist er verhindert, übernimmt der 2. Vorsitzende.
Die Umsetzung von Beschlüssen verfolgen
Die Mitglieder und der Vorstand fassen viele Entscheidungen gemeinsam. Der 1. Vorsitzende achtet darauf, dass der Verein die Beschlüsse umsetzt. Das betrifft zum Beispiel beschlossene Termine, Arbeiten in der Anlage oder Vorgaben des Bezirksverbandes.
Er achtet auch auf behördliche Auflagen und die Bestimmungen des Bundeskleingartengesetzes. Für einzelne Aufgaben kann er ein anderes Vorstandsmitglied oder ein Vereinsmitglied hinzuziehen.
Verein vertreten
Nach § 12 unserer Satzung darf der 1. Vorsitzende den Verein im Rechtsverkehr allein vertreten. Er kann deshalb Erklärungen für den Verein abgeben und Schriftstücke in dessen Namen unterzeichnen. Bei seiner Verhinderung besitzt der 2. Vorsitzende diese Vertretungsbefugnis. Sind beide verhindert, handeln zwei weitere Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands gemeinsam.
Mit Kassierer und Schriftführer zusammenarbeiten
Der Vorsitzende erledigt die laufenden Vereinsgeschäfte zusammen mit dem geschäftsführenden Vorstand. Dazu gehören der Finanzplan, der Jahresbericht und die Vorbereitung der Mitgliederversammlung. Der Kassierer legt ihm jedes Vierteljahr die Einnahme- und Ausgabebelege zur Abzeichnung vor.
Michael Noffz ist seit der Wahl am 9. Mai 2026 unser 1. Vorsitzender. Die Mitgliederversammlung wählte ihn an diesem Tag auch als einen unserer Delegierten beim Bezirksverband.
Euer Gartenfreund Mario
