Mario Hillen

Aufgaben des 1. Vorsitzenden

Liebe Gartenfreunde,

viele fragen sich, was der 1. Vorsitzende in unserem Verein eigentlich genau macht. Hier ein kurzer Überblick über seine wichtigsten Aufgaben.

Versammlungen einberufen und leiten

Der 1. Vorsitzende beruft die Mitgliederversammlung, die Vorstandssitzungen und die Sitzungen des erweiterten Vorstands ein und leitet sie.

Beschlüsse umsetzen und Vorgaben einhalten

Er sorgt dafür, dass die Beschlüsse des Bezirksverbandes und der Kleingartenanlage umgesetzt werden. Genauso achtet er auf die Einhaltung behördlicher Auflagen und des Bundeskleingartengesetzes. Für einzelne Aufgaben kann er ein Vorstands- oder Vereinsmitglied hinzuziehen.

Verein vertreten

Nach §12 der Satzung vertritt der 1. Vorsitzende den Verein im Rechtsverkehr allein. Ist er verhindert, übernimmt das der 2. Vorsitzende. Bei Stimmengleichheit im Vorstand gibt seine Stimme den Ausschlag. Zusätzlich ist er Delegierter des Vereins beim Bezirksverband.

Damit trägt der 1. Vorsitzende die Hauptverantwortung für die Arbeit des Vorstands und die Vertretung unseres Vereins nach außen.

Euer Gartenfreund Mario

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