Neue Satzung des Bezirksverbands Berlin-Süden

27.08.2026 | Allgemeine Informationen

Liebe Gartenfreunde,

der Bezirksverband Berlin-Süden der Kleingärtner e.V. (BV-Süden), unser übergeordneter Verband, hat seine Satzung neu gefasst. Der Bezirksverbandstag beschloss die Änderung am 27.06.2026. Das Amtsgericht Charlottenburg trug sie am 22.08.2026 ins Vereinsregister ein. Damit gilt die neue Fassung, die bisherige ist außer Kraft.

Die Satzung des Bezirksverbands, nicht unsere eigene

Der BV-Süden steht über den einzelnen Kleingartenvereinen und ist zuständig für den Verwaltungsbezirk Neukölln. Er schließt die Zwischenpachtverträge mit den Grundstückseigentümern ab, organisiert unabhängige Wertermittlungen bei Pächterwechsel und vertritt die Kleingärtner gegenüber Behörden. Mit den Vorständen der Vereine vor Ort, also auch mit uns, arbeitet er eng zusammen.

Die Grundstruktur bleibt gleich

Bezirksverbandstag, Erweiterter Vorstand, Geschäftsführender Vorstand, Vorstand nach § 26 BGB und die Fachgremien mit Revisionskommission und Gartenfachberatung bleiben bestehen. Auch unsere Vertretung dort ändert sich nicht: Wer bei uns Delegierter ist, steht in unserem Artikel zu den Aufgaben der Delegierten.

Für unsere Mitgliedschaft ändert sich nichts

Für die einzelne Parzelle oder Mitgliedschaft bei uns hat eine Satzungsänderung des Bezirksverbands keine unmittelbare Folge. Wer bei uns aktives Mitglied werden will, muss es zugleich beim BV-Süden werden, und umgekehrt, das bleibt so. Auch die Aufgaben, die der Bezirksverband an unseren Vorstand überträgt, wie Bewerberlisten, Vorschlagsrecht bei der Parzellenvergabe oder der Beitragseinzug, bleiben bestehen.

Die Satzung zum Nachlesen

Die vollständige Satzung steht auf der Seite des Bezirksverbands zum Download: Satzung des BV-Süden (PDF). Fragen zur Mitgliedschaft im Bezirksverband beantwortet euch unser Vorstand.

Euer Gartenfreund Mario

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