Dichtheitsprüfung der Abwasseranlage: nur zertifizierte Firmen beauftragen

28.07.2026 | Allgemeine Informationen

Liebe Gartenfreunde,

wer eine eigene Abwasseranlage auf der Parzelle hat, muss sie regelmäßig auf Dichtheit prüfen lassen. Das schreibt der Gesetzgeber vor, und dabei gibt es einiges zu beachten, damit die Prüfung am Ende auch etwas wert ist.

Warum die Prüfung Pflicht ist

Berlin gewinnt sein Trinkwasser aus dem Grundwasser der Stadt. Eine undichte Abwasseranlage kann dieses Grundwasser verunreinigen, deshalb schreiben die Wasserschutzgebietsverordnungen die regelmäßige Dichtheitsprüfung vor. Für unsere Kolonie im Bezirk Berlin-Süden gilt das ebenso wie für alle anderen Grundstücke in einem Wasserschutzgebiet.

Nur zertifizierte Unternehmen beauftragen

Die Prüfung darf nicht jede Rohrreinigungsfirma durchführen. Nötig ist eine Zertifizierung als Sachverständiger für Dichtheitsprüfungen von Grundstücksentwässerungsanlagen. Die Anforderungen dafür legt die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt fest.

Wer eine nicht zertifizierte Firma beauftragt, riskiert eine Prüfung, die das Bezirksamt nicht anerkennt. Dann habt ihr das Geld umsonst ausgegeben und müsst die Prüfung nachholen.

So findest du eine zertifizierte Firma

Die Senatsverwaltung führt ein öffentliches Verzeichnis aller zertifizierten Unternehmen, sortiert nach Postleitzahl. Schaut dort nach, bevor ihr einen Auftrag vergebt:

Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, die Senatsverwaltung ergänzt sie laufend. Fehlt eine Firma dort, fragt direkt nach dem Nachweis der Zertifizierung.

Vorsicht bei Angeboten aus dem Briefkasten

In letzter Zeit landen vermehrt Flyer und Werbezettel unseriöser Anbieter direkt in den Postkästen an den Parzellen. Sie versprechen eine schnelle, günstige Dichtheitsprüfung und drängen oft auf eine sofortige Beauftragung.

Ruft nach einem solchen Flyer nicht sofort zurück und unterschreibt nichts unter Zeitdruck. Sucht zuerst den Firmennamen im offiziellen Verzeichnis der Senatsverwaltung. Steht die Firma nicht in der Liste, ist das ein klares Warnzeichen. Meldet solche Wurfsendungen gern auch dem Vorstand, damit wir wissen, welche Anbieter aktuell in der Kolonie unterwegs sind.

Auf eine ordentliche Rechnung bestehen

Nach der Prüfung gehört eine vollständige Rechnung dazu, keine formlose Quittung. Achtet auf folgende Pflichtangaben:

  • ausgewiesene Mehrwertsteuer
  • Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer der Firma
  • vollständige Firmenadresse
  • Rechnungsdatum und fortlaufende Rechnungsnummer
  • genaue Leistungsbeschreibung, damit die Prüfung eindeutig zuzuordnen ist

Fehlen diese Angaben, ist das ein weiteres Warnzeichen. Bewahrt die Rechnung und das Prüfprotokoll gut auf, ihr braucht beides als Nachweis gegenüber dem Bezirksamt.

Bei Fragen zu eurer Abwasseranlage könnt ihr euch auch an die zuständige Wassergemeinschaft eures Blocks wenden.

Euer Gartenfreund Mario

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