Aufgaben des Parkplatzwartes

06.07.2026 | Allgemeine Informationen

Liebe Gartenfreunde,

auf den Wegen unserer Anlage darf niemand sein Auto abstellen. Wer mit dem Wagen kommt, nutzt dafür einen gekennzeichneten und genehmigten Stellplatz. Der Parkplatzwart ist für Fragen rund um den Vereinsparkplatz zuständig.

Die Parkregel gilt in der ganzen Anlage

Die Gartenordnung schützt die Wege als Zufahrt und Rettungsweg. Sie untersagt das Abstellen von Kraftfahrzeugen und Wohnwagen auf den Wegen sowie in den Gärten. Das gilt auch für Boote. Stellt Kraftfahrzeuge nur auf gekennzeichneten und genehmigten Flächen ab.

Die Jahreshauptversammlung wählt den Parkplatzwart als eigenen Funktionsträger. Satzung und Geschäftsordnung enthalten keinen weiteren Aufgabenkatalog für das Amt. Die Vereinsordnungen übertragen ihm daher keine eigene Entscheidungsbefugnis über Stellplätze oder Genehmigungen.

Ansprechpartner auf dem Parkplatz

Ihr könnt den Parkplatzwart oder den Vorstand ansprechen, wenn ein abgestelltes Fahrzeug eine Zufahrt blockiert oder ihr eine Beschädigung auf dem Parkplatz bemerkt. Der Vorstand klärt dann, ob eine Maßnahme nötig ist.

Über Genehmigungen und Änderungen am Parkplatz entscheidet der Vorstand. Dorthin gehören auch Konflikte, die sich vor Ort nicht klären lassen.

Rücksicht erleichtert die Nutzung

Stellt euer Fahrzeug nur auf einer dafür vorgesehenen Fläche ab. Haltet Zufahrten frei und nehmt auf andere Nutzer Rücksicht. Meldet Schäden oder blockierte Flächen, damit der Vorstand den nächsten Schritt veranlassen kann.

Fragen zur Nutzung des Parkplatzes könnt ihr an den Parkplatzwart oder den Vorstand richten.

Euer Gartenfreund Mario

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