Liebe Gartenfreunde,
ein Beschluss hilft dem Verein nur, wenn sein Wortlaut und das Abstimmungsergebnis feststehen. Der Schriftführer hält beides im Protokoll fest und führt die zugehörigen Akten.
Beschlüsse und Abstimmungen festhalten
Der Schriftführer protokolliert die Sitzungen, Tagungen und Versammlungen des Vereins. In einem Vorstandsprotokoll hält er Ort, Zeit, Beschlüsse und Abstimmungsergebnisse fest. Zur Mitgliederversammlung gehört auch die Anwesenheitsliste.
Der Versammlungsleiter und der Schriftführer unterschreiben das Protokoll. Bei der Mitgliederversammlung sind das nach unserer Satzung der Vorsitzende und der Schriftführer.
Protokolle zugänglich halten
Der Schriftführer bewahrt die unterzeichneten Protokolle in den Vereinsakten auf. Die Mitglieder können das Protokoll einer Mitgliederversammlung auf Verlangen einsehen. Auch die schriftlichen Vorstandsbeschlüsse stehen ihnen zur Einsicht zur Verfügung.
Schriftwechsel und Akten
Zum Amt gehören der Schriftwechsel des Vereins und die Aktenführung. Der Schriftführer bewahrt die Schreiben und die zugehörigen Unterlagen in den Vereinsakten auf. So finden die Beteiligten auch nach einem Vorstandswechsel noch die Beschlüsse und den bisherigen Schriftverkehr.
Eine Regel für den Rücktritt des gesamten Vorstands
Unsere Satzung nennt den Schriftführer auch für den Rücktritt des gesamten Vorstands. In diesem Fall müssen die Vorstandsmitglieder ihre Erklärung an ihn richten.
Seit der Jahreshauptversammlung am 9. Mai 2026 übe ich dieses Amt als 1. Schriftführer aus. Monique Hillen unterstützt die Vereinsarbeit als 2. Schriftführerin.
Euer Gartenfreund Mario
