Liebe Gartenfreunde,
ein abgestelltes Auto versperrt den Weg oder ein Ast ragt in die Zufahrt. Mit solchen Hinweisen könnt ihr euch an den Wegewart eures Blocks wenden.
Drei Wegewarte für drei Blöcke
Unsere drei Blöcke haben jeweils einen eigenen Wegewart. Die Satzung zählt die Wegebeauftragten zum erweiterten Vorstand. Die Geschäftsordnung nennt sie Beisitzer mit dem Zusatz „Wegebeauftragte“.
Einen eigenen Aufgabenkatalog für dieses Amt enthalten die Vereinsordnungen nicht. Die Wegewarte vertreten ihren Block im erweiterten Vorstand. Dort können sie Hinweise aus ihrem Bereich einbringen.
Freie Wege gehen alle an
Die Gartenordnung enthält klare Regeln für die Wege. Die ausgewiesenen Zufahrten müssen für die Feuerwehr befahrbar bleiben. Autos und Wohnwagen dürfen weder auf den Wegen noch in den Gärten stehen. Das gilt auch für Boote. Stellt Kraftfahrzeuge nur auf gekennzeichneten und genehmigten Flächen ab.
Auch die Pflege vor der eigenen Parzelle bleibt Aufgabe der Mitglieder. Laut Geschäftsordnung gehören die vorgelagerten Grünstreifen und Wege nicht zur Gemeinschaftsarbeit. Jeder hält diesen Bereich an seinem Garten selbst sauber.
Hinweise aufnehmen und weitergeben
Wenn euch im Weg etwas auffällt, könnt ihr euren Wegewart ansprechen. Das gilt etwa für:
- versperrte Feuerwehrzufahrten,
- Schäden an einem gemeinsam genutzten Weg,
- Gefahrenstellen auf Gemeinschaftsflächen.
Für Anordnungen auf dem Vereinsgelände ist laut Gartenordnung der Vorstand zuständig. Er entscheidet auch über notwendige Maßnahmen. Meldet ein Problem deshalb an den Wegewart oder den Vorstand.
Euer Gartenfreund Mario
