Arbeitseinsätze für die Kolonie
Die allg. Arbeiten sind nicht einer Pazelle zugeordnet, dies wird vor Ort entschieden. Bei Arbeitseinsätzen bitte in Arbeitskleidung und festem Schuhwerk erscheinen und evtl. benötigten Werkzeug. Bei Verhinderung, bis max. 10 Tage vorher, unter 0177 346 80 68 bei Oliver Helwig melden, bitte gleichzeitig einen Ersatz vorschlagen. Wer helfen möchte kann auch an den Terminen kommen, die Arbeitsstunden werden aufgeschrieben!
anstehende Aufgaben
§6 Rechte und Pflichten der Mitglieder
4. Die Anzahl der in Gemeinschaftsarbeit zu leistenden Arbeitsstunden wird mit 8 pro Kalenderjahr für jedes Mitglied/Parzelle festgesetzt; sie kann nur mit Beschluss der Jahreshauptversammlung geändert werden. Die Einweisung zur Gemeinschaftsarbeit erfolgt durch den Vorstand oder durch die von ihm dazu Beauftragten. Ist ein Mitglied nicht in der Lage, zu der für ihn gesetzten Zeit seine Gemeinschaftsarbeit zu leisten, so hat er diese Stunden zu einem anderen Zeitpunkt nachzuarbeiten. Mitglieder, die am Schluss des Geschäftsjahres die geforderte Stundenzahl, zu der sie eingesetzt waren, nicht Gemeinschaftsarbeit geleistet haben, müssen für jede nicht geleistete Arbeitsstunde 30,00 Euro (beschlossen auf der JHV 1998) an die Koloniekasse zahlen. Die Gemeinschaftsarbeiten beziehen sich nicht auf die Verpflichtung der Mitglieder zur Sauberhaltung der ihrer Parzellen vorgelagerten Grünstreifen und Wege. Mahngebühren: 1. Mahnung 3,00 €, 2. Mahnung 5,00 €, 3. Mahnung 10,00 € (beschlossen JHV 02.04.2005).