Mario Hillen

Vorsicht bei „Gartenkauf“ im Internet!

15. Sep 2023 | Allgemeine Informationen

Kleingärtner bewerben oft ihre Gärten zum Verkauf oder zur Abgabe online und in der Presse, obwohl ein Verkauf von Kleingärten laut Bundeskleingartengesetz unzulässig ist. Interessenten sollten sich stets an den Vorstand der gewünschten Kleingartenanlage wenden. Beim Pächterwechsel werden Entschädigungen basierend auf festgelegten Wertermittlungsrichtlinien festgelegt. Zusatzgegenstände wie Möbel können separat erworben werden, sind jedoch nicht verpflichtend. Der korrekte Ansprechpartner ist immer der lokale Kleingarten-Vorstand oder der zuständige Bezirksverband.

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