Liebe Gartenfreunde, derzeit gibt es eine Übereinkunft mit dem Grundstückseigentümer, nach der dieser einen leichten Pavillon (ohne eingemauerte Bodenhülsen etc.) von maximal 9 qm toleriert, sofern die Überdachung des Pavillons aus Stoff oder Folie besteht und in der Wintersaison (November bis März) jeweils ohne weitere Aufforderung entfernt wird. Zuwiderhandlungen aber werden vom Bezirksverband geahndet und […]